Erbschaftssteuer-DBA mit Deutschland - Abkommen betreffend vorübergehende Wirkung unterzeichnetAm 6.11.2008 wurde in Wien ein Abkommen zur vorübergehenden Weitergeltung des von deutscher Seite mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigten Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern unterzeichnet.
Das Abkommen sieht die Weitergeltung des ...