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Argentinien kündigt Doppelbesteuerungsabkommen zum 31.12.08
Das österreichisch-argentinische Doppelbesteuerungsabkommen vom 13.9.1979, BGBl 1993/11, wurde von argentinischer Seite am 30.6.2008 mit Wirkung ab 1.1.2009 gekündigt.
Anlass für diesen Schritt war von argentinischer Seite die im Abkommen enthaltene Bestimmung der doppelten Steuerfreistellung von Staatsanleihezinsen, die von Österreich bereits vor Jahren vergeblich zum Anlass einer Abkommensrevision vorgeschlagen wurde und die sich nun aufgrund geänderten Investionsverhaltens offenbar zum Nachteils Argentiniens ausgewirkt hat.
Das BMF weist darauf hin, dass damit ab 1.1.2009 ein vertragsloser Zustand bestehen wird. In Österreich ansässige Steuerpflichtige sind jedoch bis auf Weiteres durch die Verordnung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß § 48 BAO (BGBl II 2002/474) von einer tatsächlich eintretenden Doppelbesteuerung geschützt. Das BMF wird sich bemühen, mit der argentinischen Seite in Gepräche zur Neuverhandlung eines DBA einzutreten. Die Verhandlungsaufnahme zum Neuabschluss eines Abkommens hängt aber von der entsprechenden Prüfung der beiderseitigen Vorstellungen über die Zukunft der bilateralen Steuerrechtsbeziehungen ab.
Information des BMF vom 4.7.2008
15-07-08
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